Darum geht's
Ohne Änderung wird kaum ein Bauvorhaben 1:1 vom Plan umgesetzt. Änderungen sind am Bau allgegenwärtig und unproblematisch, wenn Auftraggeber und Unternehmer sich einig sind. Was aber, wenn Streit besteht, zum Beispiel über den Preis für die Änderung? Muss der Unternehmer ausführen? Im Zuge der Baurechtsreform hat sich der Gesetzgeber hat erstmals entschieden, ein einseitiges Anordnungsrecht des Auftraggebers ins Gesetz geschrieben. Näheres dazu erfahren Sie im Video.
Außerdem gut zu wissen: Experten-Tipps zum neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht finden Sie immer aktuell in unserer Verbandszeitschrift BLICKPUNKT BAU. Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Anordnungsrecht finden Sie etwa in der Ausgabe 2/2018 auf den Seiten 7 und 8.