Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil vom 3. April 2008 entschieden, dass es nach der EG-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern unzulässig sein kann, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags von der Verpflichtung abhängig zu machen, das am Ort der Baustelle tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen. Der EuGH hatte in diesem Zusammenhang das Niedersächsische Landesvergabegesetz für EU-rechtswidrig erklärt. (EuGH AZ: C-346/06). Als Reaktion auf dieses Urteil war der Freistaat Bayern gezwungen gewesen, das Bayerische Bauaufträge-Vergabegesetz auszusetzen und die Tariftreueerklärung für Bauaufträge der öffentlichen Hand nicht mehr zu verlangen.
Das Bayerische Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wurde im Oktober 2004 von den Bündnispartnern Landesverband Bayerischer Bauinnungen (LBB), Bayerischer Bauindustrieverband e.V. (BBIV), Verband der Zimmerer- und Holzbauunternehmer in Bayern e.V. (ZVHB), Industriegewerkschaft Bauen-Agrar- Umwelt Region Bayern (IG BAU) und Oberfinanzdirektion Köln Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Außenstelle Nürnberg gegründet. Ziele des bayerischen Aktionsbündnisses gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind ein fairer Wettbewerb, die Verhinderung eines ruinösen Preiskampfes im Baugewerbe, die Einhaltung der Mindestlöhne und des Sozialkassenverfahrens sowie ein konsequenter Gesetzesvollzug bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.